Honorar

TANMAI Leipzig ist eine Privatpraxis

Hier möchten wir Sie über das Behandlungshonorar bei TANMAI Leipzig und eventuelle Möglichkeiten der Kostenrückerstattungen bei Versicherungen informieren.

Abrechnung mit dem Therapeuten

Die Honorarzahlung erfolgt zu jeder Therapiesitzung in Form einer Barzahlung.
Gregor Schumann ist Arzt, weshalb die Abrechnung nach Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt. Hierfür erhalten Sie eine Quittung. Für Rückerstattungsansprüche bei Ihrem Versicherer erhalten Sie eine ordnungsgemäße Kostenaufstellung in Form einer Gesamtrechnung.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) gehört zu den im Hufelandverzeichnis anerkannten alternativen Therapieverfahren. Ob Kosten von Ihrem Versicherer übernommen werden, können wir nicht beurteilen. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem Versicherer.

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine Behandlungskosten für Privatärzte. Eine Nachfrage beim Versicherer ist in Einzelfällen sinnvoll.

Privat versicherte Patienten

Private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten, in Abhängigkeit zu Ihrem gewählten Tarif, voll, teilweise oder gar nicht. Welche Modalitäten auf Sie zutreffen erfahren Sie bei Ihrem Versicher.

Beamte

Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten häufig einen Teil der Behandlungskosten. Ob und welche Kosten übernommen werden, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Gregor Schumann ist Arzt. Bei reinen Heilpraktikerversicherungen bekommen Sie bei TANMAI Leipzig keine Behandlungskosten erstattet, weil diese nur für den Berufstand Heilpraktiker und nicht für den Berufstand Arzt gelten. Mittlerweile gibt es private Zusatzversicherungen die sowohl heilpraktische Leistungen teilweise erstatten ( gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH85).als auch naturheilkundliche Leistungen, die von Ärzten erbracht werden (Gebührenordnung für Ärzte GOÄ). Ob und in welchen Umfang das auf Ihre Versicherung zutrifft, erfragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer.